Kreissportbund Greiz e.V.

In Thüringen nichts Neues für den Sport. Die zum 14. März in Kraft getretene Corona-Sondereindämmungsverordnung untersagt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 31. März 2021.

Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Bundeskaderathleten und Profisportvereinen bleibt erlaubt.

Die von der Bundesregierung beschlossenen ersten Öffnungsschritte für den Sport ab einer konstanten Inzidenz unter 100 gelten damit nicht für Thüringen, da die Inzidenzwerte im Freistaat (168,2 am 15. März) weiterhin zu hoch sind. Eine Ausnahme besteht unter Umständen für sogenannte Modellregionen. So gibt es in Weimar aufgrund des deutlich niedrigeren Inzidenzwertes (49,06) die Überlegung, ab 22. März Outdoorsport in Gruppen unter Einhaltung des Mindestabstandes wieder zuzulassen. Die finale Entscheidung dazu steht aber noch aus.

Sportvereine, die einen organisierten Sportbetrieb durchführen - dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenz) können nach § 11 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 4 des Thüringer Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden.









Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung, gültig bis zum 15. März 2021, sieht für den organisierten Sport aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auf hohem Niveau keine Veränderung vor. Dies bedeutet leider weiterhin keine Erleichterungen für den Sportbetrieb der Thüringer Vereine und Verbände. Bis auf weiteres ist nur Individualsport unter freiem Himmel ohne Körperkontakt allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Die Ausnahmeregelungen, insbesondere für den olympischen Kader- und den Profisport, gelten weiterhin.

Dennoch wäre eine Perspektive wünschenswert. Der Landessportbund Thüringen wird eine verantwortungsbewusste Öffnung weiterhin einfordern, sobald es das Infektionsgeschehen ermöglicht. Dazu steht der LSB regelmäßig in Kontakt mit dem Sportministerium sowie dem DOSB, um gemeinsam die Entwicklung der Zahlen zu bewerten und zu erkennen, wann ein geeigneter Zeitpunkt ist, um verantwortungsbewusst mit ersten Lockerungen zu starten.

Zudem hat der LSB gegenüber den Verantwortlichen in der Landespolitik seine Bereitschaft erklärt, an der Abstimmung der weiteren Lockerungsschritte mitzuwirken und beratend und unterstützend zur Verfügung zu stehen. Auch um die guten Erfahrungen der Thüringer Vereine und Verbände, z.B. mit der Erstellung belastbarer Hygienekonzepte zur Öffnung des Sportbetriebs von Juni bis November 2020, einzubringen. Weitere Infos finden auf unserer Homepage sowie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Thüringen-Sport“, die am Montag vorab online erscheint.

Aufgrund der weiter hohen Infektionslage in Thüringen bleibt der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis 15. März untersagt.

Dies geht aus der am 26. Januar in Kraft getretenen (zuletzt am 18.Februar geänderten) weiter verschäften Thüringer Sondereindämmungsverordnung hervor. Diese unterscheidet sich in den für den Sport relevanten Inhalten nicht von der vorangegangenen Sondereindämmungsverordnung vom 11. Januar 2021.

Dritte Thüringer Verordnung

Aufgrund der weiter hohen Infektionslage in Thüringen bleibt der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 31. Januar untersagt. Dies geht aus der am 11. Januar in Kraft getretenen 3. Thüringer Sondereindämmungsverordnung hervor.

Diese unterscheidet sich in den für den Sport relevanten Inhalten nicht von der 2. Sondereindämmungsverordnung vom 14. Dezember 2020.

Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Kaderathleten und Profisportvereinen, der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen und der Trainingsbetrieb von Schülern an Sportgymnasien in Trägerschaft des Landes bleibt erlaubt. 

Sportvereine, die einen organisierten Sportbetrieb durchführen - dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenz) können nach § 11 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 4 des Thüringer Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden.



Mit den ab 15. Dezember gültigen Sondermaßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 geht auch der organisierte Thüringer Sport wieder in den verlängerten und weitreichenden Lockdown.

Im Trainings- und Wettkampfbetrieb der 3.384 Sportvereine herrscht damit vorerst bis zum 10. Januar 2021 eine fast vollständige Zwangspause mit nur wenigen Ausnahmen. Und die Perspektiven darüber hinaus sind sehr ungewiss.

Seit dem März gleicht der Sportbetrieb einer Achterbahnfahrt. Bereits seit dem 3. November gab es für den organisierten Sportbetrieb erneut weitreichende Einschränkungen auf der Landesebene. Lediglich der Kinder- und Jugendsport war davon nicht generell betroffen. Dieser ist nun ebenfalls landesweit untersagt. Sportstätten müssen aber nicht generell geschlossen werden. Erlaubt ist nach wie vor für alle Individualsport zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ohne Körperkontakt, jedoch ausschließlich im Freien sowohl auf öffentlichen und nicht-öffentlichen (z.B. vereinseigenen) Sportanlagen. Weitergehende Ausnahmen gibt es für den Trainingsbetrieb der Sportgymnasien, den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen sowie von olympischen und paralympischen Kaderathleten, wonach z.B. auch eingeschränkt Sport in Hallen erlauben ist. Regionale Beschränkungen können diese Öffnungen aber nochmals begrenzen. 

Dazu erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel: „Da die bisherigen Maßnahmen das Infektionsgeschehen leider nicht spürbar gesenkt haben, haben wir mit der Verlängerung der  bestehenden Einschränkungen gerechnet und müssen diese auch schweren Herzens so akzeptieren. Dennoch stellt individuelles Sporttreiben keinen gleichwertigen Ersatz für die wertvollen sozialen und gesundheitlichen Wirkungen des gemeinschaftlichen Sporttreibens im Verein dar. So steht zu befürchten, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der wochenlangen Inaktivität der Bevölkerung derzeit noch gar nicht absehbar sind, ebenso werden in vielen anderen Bereichen wie etwa dem ehrenamtlichen Engagement, die Auswirkungen erst zeitversetzt zu spüren sein.“

Vereinsbefragung in Planung

Aktuell kann der LSB noch nicht abschätzen, ob und in welchem Ausmaß sich die finanzielle Belastung  der Vereine aufgrund der Beschränkungen erhöhen wird. Um belastbare Informationen zu erhalten und um je nach Ergebnis bei der Politik gezielt für Unterstützungsleistungen zu werben, plant der LSB Thüringen sich im Januar 2021 an einer Online-Vereinsbefragung zu den Auswirkungen der Pandemie zu beteiligen. Durchgeführt wird diese im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durch die Universität Mainz. Ziel ist es, „dass unsere Sportstrukturen diese Krise gut überstehen“. Ergebnisse sollen Mitte Februar vorliegen.

Onlinetraining im Kommen

Zudem ruft der LSB Thüringen seine Mitgliedsorganisationen auf, ihre sportlichen Angebote in alternativer Form zur Verfügung zu stellen, um Mitglieder zur Bewegung zu motivieren und weiterhin an den Verein zu binden – ohne unnötige Infektionsrisiken einzugehen. Schon jetzt zeigt sich Thomas Zirkel von der Innovation und Kreativität begeistert: „Zahlreiche Vereine konzipieren Online-Trainingsangebote per Webkonferenz, um ihre Mitglieder vom Kleinkind bis zum Senior fitzuhalten, simulieren Wettkämpfe und Online-Challenges oder überraschen ihre Ehrenamtlichen mit Nikolausgeschenken im Briefkasten“. Doch in hoffentlich absehbarer Zeit wird der Thüringer Sport wieder in den Sportstätten und nicht virtuell stattfinden. 








Aufgrund der weiter steigenden Infektionslage in Thüringen hat die Landesregierung in ihrer Sonderkabinetts-Sitzung am 10. Dezember entschieden, den Trainingsbetrieb für den Kinder- und Jugendsport ab 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 im gesamten Freistaat zu untersagen. Zuletzt hatten bereits zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte Thüringens aufgrund der Infektionslage vor Ort den Kinder- und Jugendsport per Allgemeinverfügung eingeschränkt oder ganz verboten. Nun gilt diese Regelung für den gesamten Freistaat.Noch offen ist, wie ab 14. Dezember die Regelungen für den Rehasport und für die Schüler der Sportgymnasien aussehen werden. Offen ist auch, ob Sportanlagen generell - auch für den Individualsport - durch die Landesregierung gesperrt werden. Der LSB befindet sich hierzu im Austausch mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und wartet auf konkrete Auskünfte.


Der Beschluss zur Verlängerung der Infektionsschutz-Maßnahmen bis zum 10.Januar war aufgrund der aktuellen Corona-Lage keine Überraschung, dennoch schmerzen die andauernden Einschränkungen und die damit einhergehende verlängerte Zwangspause für die Vereine und Verbände des Kreissportbundes Greiz sehr. Die bisherigen Thüringer Regelungen zum Sport aus dem November gelten weiterhin unverändert.

Die Absenkung der Infektionszahlen und der Gesundheitsschutz der Mitglieder und der Bevölkerung steht absolut im Vordergrund. Gemeinsames Ziel ist ein deutliches Drücken der Zahlen ohne ein ständiges Wechselspiel von Beschränkung und Lockerung zu fahren. Dennoch sind vor allem wieder die Breitensportvereine in aller Härte durch den Lockdown betroffen. Wir sind uns aber der Gratwanderung sehr bewusst, welche die Entscheidungsträger aktuell zu vollführen haben. Gerade für Kinder und Jugendliche sollte der Sport schnellstmöglich in der jetzigen schwierigen Situation, ein wichtiger Halt sowie Beitrag zu ihrer Gesundheitsförderung sein. Es ist zu befürchten, dass die gesundheitlichen Konsequenzen der wochenlangen Inaktivität der Bevölkerung derzeit noch gar nicht absehbar sind, ebenso wird der Nachwuchsleistungssport die Auswirkungen erst zeitversetzt spüren.

Zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer könnte es für die wirtschaftlich tätigen Sportvereine sein, dass seit Anfang Dezember die sogenannte Novemberhilfe zu beantragen ist und darüber bestimmte Umsatzeinbußen ausgeglichen werden können. Weiterhin läuft noch die Beantragung der Überbrückungshilfe II. Beide Programme müssen zwingend durch Steuerberater beantragt werden. Nun gilt es erneut  die  Sportfamilie diese schwierige Zeit durchzustehen und gemeinsam an die Mitglieder zu appellieren weiterhin ihren Verein zu unterstützen, um mit Zusammenhalt und Solidarität deren Existenz abzusichern.

Wir sind für euch da.

Bleibt gesund.

Jan Koschinsky
Vorsitzender Kreissportbund Greiz

 

Aktuelle Verordnung

Corona Spezial LSB


Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre in Thüringen wieder erlaubt. Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat in Erfurt die Zweite Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verlängerung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Thüringen setzt mit dieser Mantel-Verordnung die vom Gesundheitsausschuss des Landtags vorgeschlagenen Änderungen zur Thüringer Sonder-Verordnung um.

Die Anpassungen sind am 8. November 2020 in Kraft getreten.

Sportminister Helmut Holter: „Wir greifen die Forderungen des Landtags auf, den organisierten Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche dort, wo es vertretbar ist, zu ermöglichen. Sport hat in der Pandemie eine besonders wichtige Funktion, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. Entscheidend ist aber, dass Hygieneregeln eingehalten werden und Kontakte trotzdem so weit wie möglich reduziert bleiben. Bei der 4. Fußball-Liga der Männer harmonisieren wir die Regelungen gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bundesländern, damit keine Benachteiligung innerhalb der länderübergreifenden Liga besteht.“

Ob und zu welchen Bedingungen (die Landesverordnung gibt keine Einschränkungen für den Kinder- und Jugendsport vor) der Trainingsbetrieb vor Ort wirklich wieder durchgeführt werden kann, hängt von den Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Vielerorts sind beispielsweise kommunale Schulturnhallen für den Vereinssport gesperrt.

Anpassungen für den Sport in der Sonder-Verordnung im Überblick:

Breitensport für Kinder und Jugendliche wird ermöglicht
Der Trainingsbetrieb im organisierten Sportbetrieb und an Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder erlaubt.

Aktuelle Informationen LSB


Der Landessportbund Thüringen (LSB) begrüßt die von der Politik in Aussicht gestellte zeitnahe Ermöglichung des Kinder- und Jugendsports bis 18 Jahre im Freistaat. "Das wäre ein wichtiges Signal und Zeichen an die Vereine, die sich in der Vergangenheit konsequent an Hygienemaßnahmen gehalten haben und dies auch weiterhin verantwortungsvoll tun werden", erklärt Thomas Zirkel. Der LSB-Hauptgeschäftsführer warnt aber auch vor zu viel Euphorie: "Wir müssen zunächst abwarten, unter welchen Bedingungen der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche möglich sein wird beziehungsweise wie die Sportanlagen-Betreiber auf die neue Situation reagieren. Hierzu führen wir – wie in den vergangenen Tagen auch – Gespräche mit der Politik, um unsere Vorschläge aktiv einbringen zu können", so Zirkel, der aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens weiterhin zu erhöhter Vorsicht im Sportbetrieb mahnt und auf die LSB-Handlungsempfehlungen verweist.

Neue Verordnung

Sportbetrieb weitgehend geschlossen, Ausnahmen für Individual-, Leistungs- sowie Profi- und Schulsport. Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie ist der gesamte Vereinssport im Amateurbereich ab Montag (02.11.) bis voraussichtlich zum 30. November weitgehend einzustellen. Auch wenn es schwer fällt, sind jetzt erneut Teamgeist, Solidarität und Geduld in der Thüringer Sportfamilie gefragt, um durch Kontaktreduzierung einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und schnellstmöglich eine Rückkehr des organisierten Sports in den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen. Immerhin müssen Sportanlagen nicht grundsätzlich geschlossen werden und Sport ist in begrenztem Umfang auch weiterhin möglich – zumindest ein kleiner Lichtblick, den der Landessportbund Thüringen (LSB) gemeinsam mit dem Sportministerium erreichen könnte. 

Individualsport erlaubt

Die Verordnung regelt in § 6 Absatz 3, dass private und öffentliche Sportanlagen für den Individualsport ohne Körperkontakt weiterhin genutzt werden können. Explizit genannt werden einige Sportarten. Allerdings ist die Aufzählung nicht abschließend, so dass auch andere Sportarten wie Kegeln, Gewichtheben, Yoga, Tischtennis oder Tanzen dazu zählen dürften, sofern man sie „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts“ ausübt. Wir werden uns um Abstimmung mit dem Sportministerium bemühen, um möglichst viel Klarheit zu schaffen, wo genau die Grenzen des Zulässigen liegen.

Trainings- und Wettkampfbetrieb für Leistungssportler und Profivereine

Der LSB stand gemeinsam mit dem Olympiastützpunkt im Vorfeld des Erlasses im Austausch mit dem Sportministerium, um während des Lockdowns Leistungssport weiter zu ermöglichen. Eine Pause von vier Wochen würde bedeuten, dass die Sportler im Grunde wieder bei Null anfangen müssten. Nach den Regelungen der Verordnung steht nun fest, dass Leistungssportler mit Kaderstatus weiterhin trainieren und Wettkämpfe ohne Zuschauer bestreiten können. Für Schüler der Sportgymnasien laufen sowohl der Unterricht als auch das Training weiter. Vorzulegen sind weiterhin entsprechende Hygienekonzepte. Diese Regelung gilt auch für Vereine im Profisport mit Spielbetrieb der 1. bis 3. Liga. 

Schul- und Schwimmunterricht erlaubt 

Um die Auswirkungen der erneuten Zwangspause  im Sport auf die Bewegung und Gesundheit von Kindern möglichst gering zu halten, hatte sich der LSB gegenüber dem Sportminister Helmut Holter für Ausnahmen für Kinder bis 12 Jahre eingesetzt, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin realisiert wurden. Da sich diese Forderung für den Vereinssport leider nicht in der Verordnung wiederfindet, begrüßt der LSB umso mehr, dass der Schulsport weiterhin geöffnet bleibt. An dieser Stelle appelliert der LSB nun an die Kommunen, Landkreise und Städte ihre Sportstätten und auch Schwimmhallen für den so wichtigen Schulsport offen zu halten und an die Schulen, den Schulsport auch tatsächlich zu realisieren.

Komplexe Verordnungssituation

Mit dem Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über Sondermaßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie wird die Rechtslage leider noch unübersichtlicher, da auch weiterhin die Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung sowie die ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO parallel weiter gelten. Hinzu kommen noch regionale Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls zu beachten sind. Die Landesverordnungen regeln dabei den Rahmen in dem sich die Allgemeinverfügungen vor Ort bewegen dürfen, wobei die engeren Vorschriften vorgehen. Der LSB wird in Abstimmung mit den Kreis- und Stadtsportbünden offene Fragen schnellstmöglich klären.

Hoffnung auf baldige Lockerung

Der Landessportbund Thüringen weiß, welchen erheblichen Einschnitt diese erneute Zwangspause für die Thüringer Vereine bedeutet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist die Grundlage für die Gewinnung und Bindung der Vereinsmitglieder in allen Altersbereichen. „Wir werden unsere Vereine und Sportfachverbände daher weiterhin bestmöglich unterstützen und gegenüber der Politik nachdrücklich auf die organisatorischen und finanziellen Belastungen seit Beginn der Corona-Pandemie hinweisen, um die Folgen zu mildern und um weitergehende Unterstützung zu erreichen.“, erklärt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel gegenüber den Mitgliedsorganisationen. Zugleich dankt er den Thüringer Vereinen, Verbänden und allen Sportlern „für Ihr bisheriges verantwortungsbewusstes Agieren“ und hofft „das durch die beschlossenen Maßnahmen ein schneller Rückgang der Fallzahlen möglich wird und wir hoffentlich schon im Dezember zumindest wieder in den im Herbst erreichten Modus zurückkehren können. ​


bis November:

Die aktuelle Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) ermöglicht weitestgehend einen Regelbetrieb.Möglich sind nun u.a. Zuschauer bei Sportveranstaltungen, sofern ein entsprechendes vereins- und sportartspezifisches Infektionsschutzkonzept vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wurde. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, gilt es zusätzlich einige Auflagen zu beachten. Zudem regelt ein Stufenplan in Form eines Ampelsystems, das je nach Infektionsgeschehen entsprechende einschränkende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden, sollten die Infektionszahlen in einzelnen Regionen zu stark ansteigen.

Zur Verordnung

LSB Handlungsempfehlungen

Hygieneregeln Spitzenverbände

Weitere Informationen Corona

Rahmeninfektionsschutzkonzept Landkreis Greiz

Vereinsbezogene Hygiene-, Abstands- und Infektionsschutzregeln