Neue Coronaregelungen - Februar 2022
Seit dem 7. Februar gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. In Warnstufe 2, in welcher wir uns momentan im Landkreis befinden, gilt folgendes:
Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres)
- innen: 2G (geimpft oder genesen)
- außen: 3G (geimpft oder genesen, wobei ein Selbsttest unter Aufsicht ausreicht)
Für alle anderen Personen gelten die Regelungen der Warnstufe 3 (inklusive Ausnahmen Kinder- und Jugendsport sowie im Leistungssport).
Nähere Informationen (Allgemein, Sportveranstaltungen) findet ihr unter: