Hier das Rahmeninfektionsschutzkonzept des Landkreises Greiz für den Übungs- und Trainingsbetrieb der Sportvereine in kreiseigenen Sportstätten, welches Handlungsleitlinien zur Durchführung benennt sowie ein damit im Zusammenhang stehendes Formblatt (vereinsbezogenes Infektionsschutzkonzept).
Entsprechend eines Schreibens vom 26.05.2020 (per E-Mail Kreissportbund Greiz) wurde durch das Landratsamt Greiz mitgeteilt, dass es auf Grund des derzeitigen Infektionsgeschehens möglich ist, die kreiseigenen Sportstätten voraussichtlich ab Montag, 01.06.2020 für den organisierten Sport wieder zu öffnen. Bei der Nutzung von kommunalen Sportstätten müssen Sie sich allerdings an die betreffenden Stadt- oder Gemeindeverwaltungen wenden.
Vereine, die kreiseigene Sportstätten wieder nutzen wollen, müssen "vereinsbezogene Infektionsschutzkonzepte" erstellen und diese beim Landratsamt Greiz (Amt Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport) vorlegen. Denken Sie daran, dass dies für jede Sportart im Verein notwendig ist.
In Anbetracht dessen beachten Sie bitte bei der Erstellung Ihrer "vereinsbezogenen Infektionsschutzkonzepte" die Handlungsleitlinien des beigefügten Rahmeninfektionsschutzkonzeptes des Landratsamtes Greiz. Das Formblatt "vereinsbezogenes Infektionsschutzkonzept" ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit abzugeben.
Darüber hinaus bitten wir Sie sicherzustellen, dass Ihre "vereinsbezogenen Infektionsschutzkonzepte" und das Ihnen übergebene Rahmeninfektionsschutzkonzept für den Übungs- und Trainingsbetrieb der Sportvereine in kreiseigenen Sportstätten, den verantwortlichen Übungsleitern/Trainern sowie Betreuern zugänglich gemacht wird. Ein Exemplar des vorgenannten Rahmeninfektionsschutzkonzeptes des Landratsamtes Greiz wird in allen kreiseigenen Sportstätten hinterlegt.
Über die Freigabe zur Nutzung der kreiseigenen Sportstätten wird jeder Sportverein separat informiert.