Die Thüringer Ehrenamtsstiftung legt den „Sonderfonds für Vereine in Not“ für eingetragene gemeinnützige Vereine neu auf. Auch Sportvereine sind wieder antragsberechtigt. Beantragt werden können bis zu 4.000 Euro, wenn aufgrund der anhaltenden Pandemie ein finanzieller Engpass nach dem 1. Januar 2021 entstanden mit dem Ziel Existenzbedrohungen abzuwenden.
Ein Zahlungsengpass liegt vor, wenn für die Begleichung von Verbindlichkeiten keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
Auch ein Folgeantrag ist möglich, wenn der Fonds im Sommer 2020 bereits genutzt wurde. Aufgrund des begrenzten Budgets empfiehlt der LSB Thüringen die rechtzeitige Beantragung. Die Antragsfrist läuft bis zum 1. November 2021.
Frank Krätzschmar, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes freut sich über den Beschluss des Stiftungsrates und sagt: „Aus den Erfahrungen mit dem ‚Sonderfonds für Vereine in Not‘ vom letzten Jahr wissen wir, wie dringend das Geld gebraucht wird – ob es nun die Corona-Soforthilfe ist oder das neue Förderprogramm. Wir hoffen, dass die Angebote rege genutzt werden. Damit wollen wir gemeinsam das vielfältige Vereins- und Verbandsleben Thüringens, auf das wir sehr stolz sind, aufrecht-erhalten“.
Förderfähige Kosten:
- Anteilige Kosten für Miete und Pacht, Strom, Nebenkosten
- Internet- und Telefongebühren
- Versicherung
- Verbrauchsmaterial, z.B. Büromaterial, Portokosten
- Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
- Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, z.B. Lizenzen für Vereinssoftware
- Kosten für Instandhaltungen (bis 800,- Euro brutto)
- Stornokosten für Veranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)
Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ unterstützt mit bis zu 5.000 Euro
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Engagierte nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
- Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
- Neue Initiativen und Projektideen
- Kosten für die individuelle Würdigung Ehrenamtlicher
- Kosten für Vernetzung und Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms
- Honorare mit einem maximalen Honorarsatz pro Person und Tag von je 300,- Euro brutto
- Maßnahmen zur Digitalisierung der Vereinsarbeit bis zu 800,- Euro brutto
- Anteilige Kosten für Miete, Pacht, Strom, Nebenkosten
- Internet- und Telefongebühren
- Kosten für Versicherungen
- Verbrauchsmaterialien wie Büromaterial, Portokosten
- Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
- Öffentlichkeitsarbeit
Das Förderprogramm beginnt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein oder Initiative bis zum 1. November gestellt werden.
Weitere Infos und Antragsformular
Jeder 3. Thüringer engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich. Unsere Engagierten tun dies für das Gemeinwohl freiwillig und unentgeltlich. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Thüringen zu fördern. Förderschwerpunkte für das Jahr 2021.
Aktiv vor Ort:
80 % der Thüringerinnen und Thüringer leben im ländlichen Raum. Vor allem die vielfältige Vereinslandschaft macht die Dörfer im Freistaat für die Einwohner so attraktiv. Diese Vereine wirken identitätsstiftend, gemeinschaftsfördernd und machen den ländlichen Raum lebens- und liebenswert. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger bei und können als Magnet für Rückkehrer wirken.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung greift mit der Auflage des neuen Förderprogramms "Aktiv vor Ort" vorrangig da unterstützend ein, wo die ländlich geprägten Vereine und Initiativen Hilfe benötigen; sei es bei der Übernahme laufender Kosten, bei der finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen oder bei der Digitalisierung des Vereinsalltags. Auch Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für Ehrenamtliche können gefördert werden.
Dafür stehen im Programm "Aktiv vor Ort" insgesamt 700.000 € bereit. Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote insbesondere aus den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege können ab sofort bis zu 5.000 € zur Unterstützung ihrer Organisation beantragen.
Sonderfonds für Vereine in Not:
Besonders kleine und ländliche Vereine sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um die Existenzbedrohung von diesen für den Freistaat Thüringen so wichtigen Vereinen abzuwenden, legt die THÜRINGER EHRENAMTSSTIFTUNG auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 15. Dezember 2020 den „Sonderfonds für Vereine in Not“ mit einer Gesamthöhe von 200.000,- Euro neu auf.
Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 4.000,- Euro je Antragsteller.
Sie erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt ab dem 01.01.2021 und ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Anträge können mehrfach bis zum 01.11.2021 gestellt werden.
Gern können Sie sich vor Antragsstellung oder bei Rückfragen an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung wenden:
Kontakt:
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Tel.: 0361/65 73 66 2 oder -61
Mail:
Antragsformular Sonderfonds für Vereine in Not
derprogramm "Aktiv vor Ort"