Die neue Corona-Sondereindämmungsverordnung für den Freistaat Thüringen, die zum 1. April in Kraft getreten ist, untersagt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 24. April 2021.
Demnach bleibt medizinisch notwendiger Rehasport (auf Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes) ebenso erlaubt wie Individualsport (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes) unter freiem Himmel. Ausgenommen von der Untersagung sind auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen und Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland.
Sportvereine, die einen organisierten Sportbetrieb durchführen - dazu gehören neben dem Trainings- und Wettkampfbetrieb auch Aus- und Fortbildungen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen (allesamt in der Präsenz) können nach § 11 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 4 des Thüringer Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro belangt werden.