Kreissportbund Greiz e.V.

Seit dem 24. August gilt in Thüringen eine neue Verordnung, die den begonnenen Strategiewechsel der Landesregierung fortsetzt. Teil dessen ist die Einführung eines neuen Frühwarnsystems. Bei steigenden Infektionszahlen wird künftig nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz als Faktor berücksichtigt. Sie bleibt Leitindikator, hinzu kommen aber zwei neue Zusatzindikatoren: der Schutzwert (lokale Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Corona) und der Belastungswert (landesweite Auslastung der Intensivstationen).

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz und mindestens einer der beiden Zusatzindikatoren an drei aufeinander folgenden Tagen einen der Schwellenwerte überschreiten, müssen Landkreise oder kreisfreie Städte lokale Eindämmungsmaßnahmen per Allgemeinverfügung ergreifen. Dabei gibt es eine Basis- und drei Warnstufen. Maßgeblich für die zu ergreifenden Maßnahmen ist immer die jeweils höhere Warnstufe. Ab sofort gilt es, diese im Blick zu haben, um zu wissen, welche Regelungen in der jeweiligen Region gelten und welche Rechte, aber auch Pflichten damit verbunden sind. Der Katalog an möglichen Maßnahmen, die je nach Infektionsgeschehen für die einzelnen Warnstufen umgesetzt werden könnten, steht im Thüringer Corona-Eindämmungserlass. Alle Werte und die daraus resultierenden Warnstufen für alle Landkreise und kreisfreien Städte werden tagesaktuell auf der Webseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht.

Somit kann es regional in Thüringen künftig wieder zu Unterschieden bezüglich der Corona-Maßnahmen kommen. "Eventuelle regionale Einschränkungen sind aber besser, als thüringenweit wieder großflächige Einschneidungen zu haben", schätzt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel ein und hofft, dass es so selten wie möglich zum Erlass von Allgemeinverfügungen mit Einschränkungen für den organisierten Sport kommen muss.

Verordnung

Frühwarnsystem