Thüringer Sportvereine erhalten einen Neustartbonus in Höhe von zwei Millionen Euro. Die erstmals in dieser Form überreichte Förderung soll die 3.286 Vereine dabei unterstützen den negativen Folgen nach der Pandemie entgegenzuwirken, um vielfältige Sportangebote unterbreiten zu können, neue Vereinsmitglieder zu gewinnen und somit die Bevölkerung wieder zu mehr Bewegung zu aktivieren.
Der Landessportbund Thüringen hatte sich lange für diese Vereinsförderung gegenüber der Landespolitik stark gemacht. Trotz Einstellung der Mittel im Landeshaushalt kam es aufgrund der Globalen Minderausgabe immer wieder zu Verzögerungen. Nun gab das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Millionen-Zuschuss frei und Minister Helmut Holter hat den entsprechenden Zuwendungsbescheid unterzeichnet. Damit ist das Antragsverfahren für die Sportvereine gestartet.
LSB-Präsident Prof. Dr. Stefan Hügel erklärt dazu: „Mit dem Neustartbonus können wir einen finanziellen Impuls bei den Sportvereinen setzen, die auf drei schwierige Pandemiejahre zurückblicken. Mitgliederrückgänge, entgangene Einnahmen durch Zuschauerverbote oder den Ausfall von Veranstaltungen – die Vereine standen zunehmend unter finanziellem Druck. Dieses Zeichen der Landespolitik zur Motivation und Anerkennung der Leistung oftmals im Ehrenamt geführter Thüringer Sportvereine ist wichtig. Gemeinsam honorieren wir die wertvolle Arbeit in unseren Vereinen, um wieder neu durchzustarten. Zudem appellieren wir an die Politik, dass es im Herbst nicht wieder zu einem flächendeckenden Lockdown für den organisierten Sport kommt.“
Auch Sportminister Helmut Holter hatte sich für den Neustartbonus eingesetzt. „Thüringen unterstützt den Sport in Thüringen auf breiter Linie. Der Neustartbonus wird hoffentlich vielen, vielen Vereinen helfen, die Vereinsarbeit nach den Einschränkungen und den Einschnitten der Coronazeit wieder zu stärken und zu verstärken. Die verschiedenen Förderprogramme von Land und Bund und das große Engagement der Ehrenamtlichen während der Coronazeit haben zum Glück verhindert, dass Strukturen zusammengebrochen sind. Dennoch gibt es Anlass, in den Vereinen nun neu Fahrt aufzunehmen. Sport und Bewegung sind unverzichtbar für eine gesunde Gesellschaft.“
Wer wird gefördert?
Die einmalige Förderung können alle zuwendungsfähigen Mitgliedsvereine beantragen – je nach Mitgliederanzahl (Stichtag Bestandserhebung 01.01.2022) erfolgt eine Staffelung der Förderhöhe.
Anzahl Mitglieder im Verein: einmalige Fördersumme:
- >2000: 15.000 €
- 1501-2000: 10.000 €
- 1001-1500: 7.500 €
- 751-1500: 5.000 €
- 501-750: 3.500 €
- 251-500: 2.000 €
- 101-250: 1.000 €
- 51-100: 500 €
- 0-50: 200 €
Bei der Festlegung der Förderhöhen wurde bedacht, dass es Vereine gibt, welche aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen, wie z.B. fehlender Freistellungsbescheide, Mitgliedsbeitragsschulden, fehlenden Fachverbandszugehörigkeiten, etc., keinen Anspruch auf eine Förderung haben. Das Budget soll aber vollständig ausgeschöpft werden.
Was wird gefördert?
Der Neustartbonus fördert verschiedene allgemeine Vereinsaktivitäten wie die Anschaffung von Sportgeräten und -materialien, Kosten bei der Durchführung des Trainings- und Wettkampbetriebs sowie Aufwandsentschädigungen und Honorare von ehrenamtlichen Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Denn auch strukturell haben die Vereine aktuelle Herausforderungen zu bestehen – etwa bei der Bindung und Gewinnung von Ehrenamtlichen.
Wie erfolgt die Beantragung?
Das Verfahren für diesen Neustartbonus kommt dem Verwaltungsaufwand aus dem Projekt „Vereinsförderung“ gleich und besteht aus Antragsstellung, Zuwendungsbewilligung und einfachem Verwendungsnachweis.
Der Antrag muss im Original beim jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund eingereicht werden. Der Maßnahmezeitraum für geförderte Ausgaben ist der 9. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022. Es werden nur Ausgaben in diesem Zeitraum anerkannt. Die Zuwendung liegt bei maximal 80 Prozent der Gesamtkosten, der Eigenanteil beträgt daher 20 Prozent. Fördermittel müssen 8 Wochen nach Erhalt ausgegeben sein. Eine weitere Förderung aus Landesmitteln für denselben Zweck ist ausgeschlossen. Die entsprechenden Zuwendungsmitteilungen werden ab Oktober 2022 an die Sportvereine versendet. Bis Februar 2023 muss ein Verwendungsnachweis erfolgen.
Die Beantragung muss bis zum 31. August 2022 erfolgen.